Wartung und Hauptuntersuchung beim Elektroauto und Hybrid

Wer sich für ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb entscheidet, sieht sich neben der neuen Technik auch mit Fragen zu geltenden Bestimmungen und den Garantiebedingungen konfrontiert. Ein Elektroauto oder Plug-in-Hybrid bietet moderne Mobilität, die jedoch in Bezug auf die Hauptuntersuchung und Herstellergarantien klare Vorgaben mit sich bringt. Wenn Sie diese Richtlinien kennen und beachten, können Sie Ihr Fahrzeug beruhigt im Alltag nutzen.

Fristen für die Hauptuntersuchung

Die gesetzliche Hauptuntersuchung ist ein fester Bestandteil für jeden Fahrzeughalter, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Für Neuwagen, egal ob Elektroauto oder Plug-in-Hybrid, gilt in Deutschland nach der Erstzulassung eine Frist von drei Jahren bis zur ersten verpflichtenden Hauptuntersuchung. Danach müssen die Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Überprüfung vorgeführt werden. Die entsprechenden Vorgaben sind klar geregelt und sollten frühzeitig beachtet werden.

Herstellergarantie für das Fahrzeug

Neben der gesetzlichen Überprüfung ist die Herstellergarantie ein wesentlicher Aspekt bei der Anschaffung. Laut BYD gilt für das Fahrzeug selbst eine Garantie von 6 Jahren oder bis zu einer Laufleistung von 150.000 km. Maßgeblich ist dabei laut Herstellerangabe stets die zuerst erreichte Grenze. Diese Absicherung soll Fahrern in Europa eine verlässliche Basis für die langfristige Nutzung bieten.

Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang

Die spezifischen elektrischen Kernkomponenten profitieren von gesonderten Garantiebedingungen, die sich von den allgemeinen Fahrzeuggarantien unterscheiden. Für den elektrischen Antriebsstrang gewährt BYD nach Herstellerangabe eine Garantie von 8 Jahren oder ebenfalls bis zu einer Strecke von 150.000 km. Auch hierbei greift die Regelung, dass die Abdeckung endet, sobald eine der beiden festgelegten Grenzen zuerst erreicht wird.

Garantiebedingungen der Blade-Batterie

Das wichtigste Bauteil eines elektrifizierten Modells ist der Hochvoltspeicher. Laut BYD gilt für die verbaute Blade-Batterie eine Garantie von 8 Jahren oder bis zu einer Laufleistung von 250.000 km. Innerhalb dieser Grenzen wird ein garantierter Gesundheitszustand von mindestens 70 % zugesichert. BYD hat die verlängerte Garantie auf diese Laufleistung im Januar 2026 angekündigt. Laut BYD gilt diese erweiterte Regelung auch für bereits verkaufte Fahrzeuge in Europa.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Neuwagen zur Hauptuntersuchung?

Ein Neuwagen muss nach der Erstzulassung nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Danach ist die Vorführung gesetzlich alle zwei Jahre erforderlich.

Wie lange gilt die Garantie auf die Batterie?

Laut BYD gilt für die Blade-Batterie eine Garantie von 8 Jahren oder bis zu 250.000 km. Zudem wird ein garantierter Gesundheitszustand von mindestens 70 % zugesichert.

Was gilt bei den Garantiegrenzen zuerst?

Es gilt bei allen Vorgaben stets die zuerst erreichte Grenze. Sobald entweder das genannte Fahrzeugalter oder die maximale Laufleistung erreicht ist, endet die jeweilige Garantie.

Quelle: Herstellerangaben auf byd.com/de, Stand Oktober 2026; Angaben ohne Gewähr.

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